Rechtsprechung WTP (“Lotsen und Umstellung”)
Unternehmen, Pensionsfonds und Versicherer müssen in den kommenden Jahren ihre Pensionsregelungen an das Gesetz zur Zukunft der Altersversorgung („WTP“) anpassen. Es wird erwartet, dass dies zu vielen Gerichtsverfahren führen wird. Ich halte Sie gerne über interessante Urteile auf dem Laufenden.
Amtsgericht Rotterdam (Eilverfahren)
Urteilsdatum: 27.12.2024
Fundstelle: ECLI:NL:RBROT:2024:13102
Streitfall
Die Stiftung Berufs-Pensionsfonds Lotsen („BPL“) plant, zum 1. Januar 2025 die bei ihr angesammelten Renten in eine neue Pensionsregelung im Rahmen der WTP einzubringen. In einem Schreiben vom 28. November 2024 hat sie dem Kläger mitgeteilt, wie seine Rente nach dem 1. Januar 2025 voraussichtlich aussehen wird. Der Kläger, ein pensionierter Lotse, hält dies für zu spät. Er beantragt daher im Eilverfahren, dass die Umstellung für ihn verschoben wird. Der Kläger hat das Recht, vor der Umstellung eine möglichst genaue Prognose über die zu erwartenden Folgen zu erhalten (Artikel 59 i.V.m. 145i des Gesetzes über verpflichtende Berufs-Pensionsregelungen). Das Gesetz schreibt keine Frist vor, die ein Pensionsfonds einhalten muss. Grundsätzlich gilt, dass diese Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden müssen. Der Kläger hält drei Monate für eine angemessene Frist. Die BPL ist der Ansicht, dass ein Monat ausreicht.
Beurteilung
Der vorsitzende Richter ist der Ansicht, dass die dem Kläger zur Verfügung stehende Zeit, um die ihm übermittelte Prognose zu prüfen, zu kurz ist. Die Rente des Klägers soll voraussichtlich zum 1. Januar 2025 um 8 % steigen. Er benötigt daher keine Zeit, um seine Ausgaben an eine niedrigere Rente anzupassen. Sein Interesse liegt darin, die Prognose zu überprüfen. Dies kann jedoch auch noch nach der Umstellung erfolgen. Dem stehen erhebliche Interessen der BPL gegenüber. Die Umstellung ist für den 1. Januar 2025 geplant, und ab diesem Zeitpunkt will die BPL auf eine einheitliche Regelung für alle Beteiligten umstellen. Das Interesse der BPL wiegt schwerer als das des Klägers.
Anmerkung
Die Frist für die Informations- bzw. Prognosemitteilung sollte mindestens vier Wochen betragen, wenn möglich länger. Dies hängt von den Umständen ab. Dem Richter war wichtig, dass die Rente des pensionierten Lotsen kurzfristig steigen würde. Sollte es zu einer (erheblichen) Verschlechterung der Rentenzahlung kommen, könnte dies im Allgemeinen ein Grund sein, den Berechtigten rechtzeitiger zu informieren, damit er gegebenenfalls seine Ausgaben anpassen kann.