Fristlose Kündiging light

Eine fristlose Kündigung ist die schwerwiegendste Sanktion im niederländischen Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis endet sofort, und der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung (Transitievergoeding) oder Arbeitslosengeld (WW-uitkering). Zudem schuldet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe seines Bruttogehalts für seine eigene Kündigungsfrist: die sogenannte pauschale Schadensersatzleistung.

Fristlose Kündigung

Ein Arbeitnehmer kann eine unrechtmäßige fristlose Kündigung anfechten oder eine angemessene Entschädigung verlangen, indem er innerhalb von zwei Monaten einen Antrag bei Gericht stellt. In der Praxis sieht man, dass Arbeitnehmer auch dann ein solches Verfahren einleiten, wenn eindeutig feststeht, dass die fristlose Kündigung berechtigt war. Beispielsweise bei Diebstahl, wenn erdrückende Beweise vorliegen und das Verfahren korrekt abgelaufen ist. Der Grund, warum ein Arbeitnehmer in einem solchen Fall dennoch klagt, liegt zum einen daran, dass die Praxis dies oft nahelegt (manchmal aufgrund persönlicher Umstände), und zum anderen, weil er nichts zu verlieren hat.

Aufhebungsvertrag

In einer solchen Situation kann ein Arbeitgeber auch wählen, den Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, dies aber unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer kurzen Bedenkzeit dem Inhalt eines Aufhebungsvertrags zustimmt. Ein solcher Aufhebungsvertrag entspricht in der Praxis einer fristlosen Kündigung, ist aber keine solche: Es handelt sich um eine einvernehmliche Beendigung, was sich deutlich besser im Lebenslauf macht. Im Vertrag kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die pauschale Schadensersatzleistung nicht zahlen muss.

Aufschiebende Bedingung

Der Hoge Raad (oberstes Gericht) hat diese Form der fristlosen Kündigung bereits 1983 gebilligt (Hoge Raad 4. November 1983, NJ 1984, 187). Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der Bedenkzeit freigestellt ist. Würde er weiterarbeiten, wäre sein Verhalten offenbar nicht so schwerwiegend, dass er nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren darf.

Voraussetzungen

Die fristlose Kündigung unter aufschiebender Bedingung (sozusagen light) ist im Wesentlichen eine fristlose Kündigung. Wenn der Arbeitnehmer der Kündigung nicht zustimmt, müssen alle (strengen) Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt sein:

  • Der Kündigungsgrund muss schwerwiegend sein;

  • Der Grund muss auch für den Arbeitgeber schwerwiegend sein, also nicht etwas, das über Jahre stillschweigend geduldet wurde;

  • Der Arbeitgeber muss die Kündigung und den Grund unverzüglich mitgeteilt haben;

  • Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Gelegenheit gegeben, seine Sicht der Dinge darzulegen;

  • Bei der Prüfung der fristlosen Kündigung spielen auch persönliche Umstände des Arbeitnehmers eine Rolle: Alter, Betriebszugehörigkeit, Dienstzeit und Stellung auf dem Arbeitsmarkt.

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