Das Gesetz zur Zukunft der Pensionen

Das Gesetz zur Zukunft der Pensionen (im Folgenden: „das Wtp“) wurde Ende 2022 vom Unterhaus (Tweede Kamer) verabschiedet und am vergangenen Dienstag, dem 30. Mai, vom Oberhaus (Eerste Kamer) angenommen. Das Wtp tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft. Durch das Wtp wird sich das Pensionssystem von einem System der Pensionsansprüche zu einem System mit individuellen Pensionssparguthaben verändern. Persönliche Entscheidungen der Arbeitnehmer werden zukünftig häufiger über die Höhe der Pension entscheiden. Der Übergang zu einer Beitragsvereinbarung mit einem altersunabhängigen Beitrag („Flatrate“) bedeutet, dass nahezu alle Pensionsregelungen in der kommenden Zeit angepasst werden müssen. Fast jeder Arbeitgeber wird daher seine Pensionsregelung überdenken müssen.

Arten von Pensionsregelungen jetzt und unter dem Wtp

Derzeit gibt es drei Arten von Pensionsregelungen:
(i) Leistungszusagen, wie die Durchschnittslohnsregelung und die Endlohnsregelung;
(ii) Kapitaldeckungsvereinbarungen;
(iii) Beitragsvereinbarungen, wie die beitragsorientierte Regelung.

Unter dem Wtp wird es künftig drei Arten von Beitragsregelungen geben:
(i) die solidarische Beitragsvereinbarung;
(ii) die flexible Beitragsvereinbarung;
(iii) die Beitragsleistungsvereinbarung.

Nach Einführung des Wtp bleiben somit nur noch Beitragsvereinbarungen mit einem altersunabhängigen Beitrag bestehen.

Einführung

Für Unternehmen, die unter einen Branchenpensionsfonds fallen, erfolgt der Übergang zum Wtp auf Ebene der Sozialpartner. Es ist daher zunächst kein unmittelbares Handeln erforderlich.

Für Unternehmen mit einer eigenen Pensionsregelung bei einem Pensionsfonds oder Versicherer gilt, dass diese an eine Regelung im Rahmen des Wtp angepasst werden muss. Dies muss in Abstimmung mit dem Pensionsanbieter, der Mitarbeitervertretung und grundsätzlich mit Zustimmung der Arbeitnehmer erfolgen. Diese Arbeitgeber müssen daher aktiv werden.

Übergangsplan

Im Rahmen der Anpassung der Pensionsvereinbarung muss der Arbeitgeber einen Übergangsplan erstellen. In diesem Übergangsplan dokumentiert der Arbeitgeber schriftlich die Entscheidungen, Überlegungen und Berechnungen, die der ausgewogenen Änderung der Pensionsvereinbarung zugrunde liegen, sowie den Umgang mit bereits erworbenen Pensionsansprüchen und -rechten.

Schutzregelung

Für Arbeitgeber mit einer beitragsorientierten Regelung oder einer versicherten Durchschnittslohnsregelung gilt ein Übergangsrecht, durch das ein ansteigender Beitrag (solange er innerhalb einer gesetzlich maximalen Staffel bleibt) für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Transition beschäftigt sind, weiterhin zulässig bleibt (Schutzwirkung). Ab diesem Zeitpunkt muss für neue Arbeitnehmer auf jeden Fall ein flacher Beitrag gelten. Diese Arbeitgeber können also auch entscheiden, mit zwei Pensionsregelungen weiterzufahren.

Für weitere Informationen zum Gesetz zur Zukunft der Pensionen wenden Sie sich bitte an Renzo Ter Haseborg.

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