9 wesentliche Bestandteile einer guten Aufhebungsvereinbarung

Angenommen, bei dir wird eine Reorganisation durchgeführt, dein Arbeitgeber ist der Meinung, dass du nicht gut genug arbeitest oder es gibt einen (schwelenden) Konflikt. In solchen Fällen kann dein Arbeitgeber dir eine Aufhebungsvereinbarung anbieten. Worauf sollte eine gute Aufhebungsvereinbarung achten?

  1. Die Abfindung steht grundsätzlich jedem zu. Diese beträgt inzwischen nur noch ein Drittel eines Monatsgehalts pro Dienstjahr, also rechne selbst nach. Sie wird auch „Übergangsgebühr“ genannt. Die Abfindung kommt nur dann in Betracht, wenn ein gültiger Kündigungsgrund vorliegt. Fehlt dieser, gibt es keinen Grund, nur über die Abfindung zu sprechen. Dann muss man über eine Entschädigung reden, die deiner jahrelangen Arbeit gerecht wird.

  2. Es gibt auch noch die sogenannte billige Entschädigung. Diese kommt ins Spiel, wenn der Arbeitgeber sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig macht. Die billige Entschädigung ist eine Schadenersatzleistung für den Schaden, den du durch die Kündigung erleidest. Theoretisch (und manchmal auch praktisch) entspricht das deinem entgangenen Einkommen bis zum Rentenalter. Meistens betrifft es aber die Differenz im Einkommen, wenn dein Arbeitgeber dich nicht schwerwiegend zu Unrecht gekündigt hat.

  3. Variabler Lohn kann viele Formen annehmen. Denke an Gewinnbeteiligung, Bonus, Provision, Zertifikate, Aktien, Optionen und sogenannte Share Appreciation Rights oder Kombinationen davon. Durch deine Kündigung entgehen dir diverse Zahlungen, was oft als normal hingenommen wird – das ist es aber nicht.

  4. Deine Urlaubstage lässt du dir auszahlen. Ein Urlaubstag hat den gleichen Wert wie ein normaler Arbeitstag, und das ist mehr als nur dein Lohn plus 8 % Urlaubsentgelt. Eine Freistellung von der Arbeit ist kein Grund, deinen Urlaub zu nehmen.

  5. Viele Menschen denken, dass eine Wettbewerbsklausel nicht viel bedeutet. Dass solche Klauseln sowieso nicht durchgesetzt werden oder dass das Gericht sie immer abschwächt oder ignoriert. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Konzept der Wettbewerbsklausel mag veraltet erscheinen, aber das Risiko von Strafen bleibt real. Also: weg mit der Klausel. Warum solltest du Einschränkungen akzeptieren, wenn dein Arbeitgeber dich loswerden will?

  6. Du wirst gekündigt und wirst bald wieder Bewerbungen schreiben. Dafür ist es wichtig, die Kündigung positiv zu präsentieren, und dabei hilft ein gutes Arbeitszeugnis, in dem dein ehemaliger Arbeitgeber deine großartige Leistung anerkennt.

  7. Du kannst selbst verhandeln, aber Erfahrung zeigt, dass es besser ist, die Sache einem erfahrenen Profi zu überlassen. Allein schon, weil du emotional involviert bist. Es ist ratsam, jemanden zu haben, der rational an die Sache herangeht und viel Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Auch damit du dir nicht selbst schadest. Das kann deine Rechtsschutzversicherung übernehmen – aber warum solltest du? Du hast diese Situation ja nicht gewollt, daher ist es üblich, dass dein Arbeitgeber die Anwaltskosten übernimmt. Warte nicht zu lange, jemanden einzuschalten, damit du dich austauschen kannst und keine Fehler machst.

  8. Auch bei einer Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen spielt die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist eine Rolle, nämlich als Beginn einer Arbeitslosengeldzahlung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Diese Leistung ist übrigens nichts, wofür man sich schämen müsste – du hast verpflichtet daran teilgenommen und selbst dafür bezahlt.

  9. Bereust du deine Aufhebungsvereinbarung? Du hast mindestens zwei Wochen gesetzliche Widerrufsfrist. Durch eine eingeschriebene Kündigung an den Arbeitgeber kannst du die Vereinbarung aufheben.

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